Schadensbegutachtung
Im Schadens- und/oder Streitfall begutachten wir geschädigte Holzkonstruktionen hinsichtlich
- Art, Ursache und Umfang des Schadens
- Verantwortlichkeiten
- Möglichkeiten und Erfordernissen zur Schadensbehebung
für Hauseigentümer, öffentliche Institutionen, Gerichte und andere
Auftraggeber.
Wir untersuchen:
- Schäden durch holzzerstörende Pilze („Schwamm“) in Form von Fäulnis
- Schäden durch holzzerstörende Insekten („Holzwürmer“) in Form von Fraßgängen der Larven
- den Schadumfang durch Brandeinwirkung zerstörter Hölzer
- Art und Umfang von Holzschutzmitteleinträgen (in Kooperation)
Wir erstellen:
- Schadensgutachten unter Einbeziehung von fachspezifischen Sanierungsempfehlungen
- Dokumentationen zur Beweissicherung
- Gerichtsgutachten